ALLGEMEINE
REISEBEDINGUNGEN

Allgemeine Reisebedingungen der aquaMonte Outdoorsport & Touristik GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertragesverbindlich an, die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. An Ihre Anmeldung sind Sie bis zur Bestätigung durch uns, jedoch längstens 10 Tage, gebunden. Der Reisevertrag kommt erst durch unsere Reisebestätigung / Rechnung zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung / Rechnung vom Inhalt der Anmeldungab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf derGrundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.

1.2 Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im aktuellen Prospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des aktuellen Prospektes oder der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

1.3 Erfasste Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zum Katalogversand,sowie zur Kundenbetreuung verwendet. Zur Ausübung des Widerspruchsrechts nach §28 Bundesdatenschutzgesetz genügt kurze Mitteilung an die am Ende der Bedingungen angegebene Anschrift.

2. Fälligkeit der Zahlungen
2.1 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,00 pro Person nicht, so sind Zahlungen auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines fällig. Bei allen sonstigen Reisen ist die Übergabe des Sicherungsscheins, den wir Ihnen mit der Reisebestätigung / Rechnung übersenden, Voraussetzung der Fälligkeit. Mit Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 15,00, höchstens EUR 260,00 fällig. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte spätestens 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderungen. Bei Buchungen innerhalb zwei Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises ist aquaMonte berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an seiner geschuldeten Leistung auszuüben, d.h. Sie von der Teilnahme an der gebuchten Tour auszuschließen.

2.2 Stornoentschädigungen und Bearbeitungsgebühren bei Umbuchung sind sofort fällig.

3. Vertragsinhalt
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung / Rechnung, die auf den Prospekt Bezug nimmt, sofern nicht in der Reisebestätigung ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist derZugang der Rücktrittserklärung bei uns, zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir nach unserer Wahl entweder die Rücktrittsentschädigung konkret entsprechend § 651 i Abs. 2 BGB berechnen oder die folgenden pauschalierten Rücktrittskosten geltend machen:

bis 30. Tag vor Reiseantritt: 10%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt: 15%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt: 25%
ab 14. Tag bis 07. Tag vor Reiseantritt: 40%
ab 06. Tag vor Reiseantritt: 50%
am Reisetag selbst oder bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Mitteilung: 100%

Der Nachweis, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten.

4.2 Ihren Umbuchungswünschen (Änderung von Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel etc.) entsprechen wir vorbehaltlich der Durchführbarkeit innerhalb der nachstehend genannten Fristen gegen Berechnung einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von EUR 6,00 (neben etwaigen Preisdifferenzen zwischen alter und neuer Buchung).

– bei Halbtages-, Eintagesarrangements bis 14 Tage vor Reiseantritt
– bei Mehrtagesarrangements bis 30 Tage vor Reiseantritt

Nach Ablauf dieser Fristen können Umbuchungen nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (siehe hierzu oben) und Neuanmeldung erfolgen.

4.3 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie nach Antritt der Reise einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei unserem Leistungsträger um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Ihre Rechte bei Reisemängeln
6.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, uns den Mangel anzuzeigen.

6.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist Ihnen infolge eines Mangels die Reise oder Ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor haben Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Bestimmung einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt können wir vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung oder sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Sie können in diesem Fall die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anbieten können. Das Verlangen muss unverzüglich geltend gemacht werden.

7.2 Wir sind berechtigt, außerordentlich und ggf. ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stören oder sich einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt ist.

8. Haftungsbeschränkungen
8.1 Unsere vertragliche Haftung Ihnen gegenüber für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

– ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
– wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

8.2 Unsere Haftung für Schäden aus unerlaubter Handlung wird – soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht – für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die zur Verfügung stehende Haftungssumme beträgt jedoch mindestens EUR 4.100,00.

9. Versicherungen
Gegen die in Ziffer 5 genannten Rücktrittskosten (Stornoentschädigung) können Sie sich durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung versichern. Wir empfehlen auch den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Solche Versicherungen können abgeschlossen werden über ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft, Ludmillastr. 26, 81543 München oder www.elvia.de

10. Anspruchstellung, Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber unter der am Ende der Bedingungen angegebenen Anschrift geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert waren. Vertragliche Ansprüche, die Körperschäden betreffen oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die sonstigen oben bezeichneten vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11. Unabdingbar für die Sicherheit
Schwimmkenntnisse sind für alle wasserbezogenen Angebote absolute Voraussetzung. Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer müssen Sie den Anweisungen der Guidesund Trainer jederzeit Folge leisten.

12. Pass- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Die Bekanntgabe der oben genannten Bestimmungen Ihnen gegenüber bei Buchung einer Reise bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Wir werden Sie, soweit möglich, auch von später eintretenden Änderungen unterrichten. Wir unterstellen dabei, dass Sie Staatsbürger des Staates sind, in dem die Reise angeboten wird, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist. In Ihrer Person begründete persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich von Ihnen mitgeteilt worden sind.

12.2 Die meisten angebotenen Touren und Reisen haben einen sportlichen und abenteuerlichen Charakter und stellen damit erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Über Ihre gesundheitliche Eignung für die Anforderungen der Tour, eventuellen Infektions- und Impfschutz, sowie andere Prophylaxemaßnahmen sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf die allgemeinen Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reise- und sportmedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

13. Gültigkeit von Prospektangaben
Die im Prospekt enthaltenen Angaben zu unseren Reisen können durch den zeitlichen Abstand zwischen Drucklegung des Prospektes und Vertragsschluss wegen Druckfehler o.ä. nicht mehr zutreffend sein. Wir behalten uns deshalb Änderungen des Vertragsinhaltes vor Vertragsschluss vor. Maßgeblich hinsichtlich der geschuldeten Leistung ist vorrangig der Inhalt der Reisebestätigung / Rechnung in Verbindung mit sonstigen, wirksam getroffenen Abreden.

14. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

15. Sonstiges
Ergänzend gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere §§ 651 a ff BGB

Stand: 09.2017

Buchung &
Information

Outdoorsport Touristik GmbH
Kirchhofen 4
78588 Denkingen
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+49 (0)7424 . 703 26 48
info@aquamonte.de

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aquaMonte – Basis
Magerbach 6a
6425 Haiming, Tirol
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